- Deliktsstatut
- Delịktsstatut,im internationalen Privatrecht die durch eine Kollisionsnorm auf eine unerlaubte Handlung zur Anwendung kommende Rechtsordnung, im Regelfall das Recht des Tatortes.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Lex loci delicti — (lat. Recht des Tatorts) ist ein Begriff aus dem internationalen Privatrecht. Danach gilt im Fall der Begehung einer unerlaubten Handlung (Delikt) das am Tatort geltende Recht für Ansprüche aus dieser unerlaubten Handlung, sog. Tatortprinzip.… … Deutsch Wikipedia
Kollisionsrecht — Internationales Privatrecht, kurz IPR, ist der Teil des nationalen Rechts, der entscheidet, welches (materielle) Privatrecht inländische Behörden und Gerichte auf einen Sachverhalt mit Auslandsberührung anzuwenden haben. Nahe mit dem IPR verwandt … Deutsch Wikipedia
Wasserrohrbruch — Lokalisierter, unversorgter Rohrbruch an einer kommunalen Hauptwasserleitung … Deutsch Wikipedia